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   BSG, 29.11.1990 - 2 RU 15/90   

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BSG, 29.11.1990 - 2 RU 15/90 (https://dejure.org/1990,24663)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 RU 15/90 (https://dejure.org/1990,24663)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 RU 15/90 (https://dejure.org/1990,24663)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 27/84

    Wirksamkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 15/90
    Der Kläger beanstandete erfolgreich die genannten Bescheide des Beklagten: Der Senat hob mit Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 27/84 - (BSGE 58, 63) den Bescheid vom 20. August 1981 auf, änderte den Bescheid vom 27. Januar 1982 ab und verurteilte den Beklagten, die Verletztenrente des Klägers in den Jahren 1981 und 1982 unter Berücksichtigung des durch den Bescheid der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vom 14. Dezember 1979 festgestellten JAV anzupassen.

    Er meint, der Beklagte habe im angefochtenen Bescheid in Ausführung des Urteils des Senats vom 28. März 1985 (aaO) die Verletztenrente für die Jahre 1981 und 1982 entsprechend dem für das Jahr 1980 festgesetzten JAV in vollem Umfang angepaßt, und zwar unter Beachtung der für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in deren Satzung festgelegten Höchst-JAV.

    Der Beklagte trug im angefochtenen Bescheid vom 10. Juli 1985 zunächst dem Urteil des Senats vom 28. März 1985 (aaO) Rechnung, mit dem er die Rentenanpassung (Bescheid vom 20. August 1981) und die fehlerhafte Anpassung auf der Grundlage eines JAV von 60.000,-- DM (Bescheid vom 27. Januar 1982) beanstandet hatte.

    Über diese Rechtsfolge, wie sie der Kläger für die Folgezeit ab Juli 1983 begehrt, hat der Senat in seinem Urteil vom 28. März 1985 (aaO) nicht entschieden; das Gegenteil kann auch den Entscheidungsgründen nicht entnommen werden.

    Allein aus diesem Übergang der Entschädigungslast kann der Kläger den geltend gemachten Anspruch nicht herleiten, weil die §§ 669, 649 RVO nicht das Verhältnis des Versicherten zu dem zuständigen Versicherungsträger berühren (BSGE 58, 63, 64).

    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht der Grundsatz der Wahrung des Bestandes "wohlerworbener Rechte" des Verletzten (s Urteil des Senats vom 28. März 1985 - aaO - mwN).

    Den darüberhinausgehenden Betrag erhielt der Kläger bis zur Erhöhung des Höchst-JAV durch den Beklagten nur auf Grund der Bindungswirkung des Bescheides vom 14. Dezember 1979 (s Urteil des Senats vom 28. März 1985 - aaO-).

  • LSG Sachsen, 20.03.2023 - L 6 U 67/20

    Arbeitsunfall eines Versicherten, dessen Verdienst oberhalb des Höchst-JAV liegt

    Dies hat wiederum zur Folge, daß zukünftige Rentenanpassungen unter Wahrung des Besitzstandes nur noch unter Berücksichtigung des Satzungsrechts der neuen Berufsgenossenschaft zu erfolgen haben (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 15/90).

    Dies habe wiederum zur Folge, dass zukünftige Rentenanpassungen (unter Wahrung des Besitzstandes) nur noch unter Berücksichtigung des Satzungsrechts der neuen BG zu erfolgen hätten (Verweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 15/90).

    Etwas anderes folgt nicht aus der Entscheidung des BSG vom 29.11.1990, wonach " die neue BG auch für etwaige ihren Satzungsbestimmungen fremde Leistungen einstehen muss, sofern diese der alten BG gegenüber bindend oder rechtskräftig festgestellt worden waren" (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 15/90, RdNr. 20, juris).

    Denn es entspricht den Grundsätzen der wohlerworbenen Rechte, dass die aufnehmende BG auch für Leistungen einzustehen hat, die ihre Satzung entweder nicht oder nicht in gleichem Umfange vorsieht (BSG, Urteil vom 26.04.1962 - 2 RU 183/58, RdNr. 19; Urteil vom 29.11.1990, 2 RU 15/90, RdNr. 20, juris).

    Zwar entfaltet der in § 137 SGB VII geregelte Übergang der Entschädigungslast für einzelne Unfälle Reflexwirkungen insofern, als dadurch Berechtigungen auf Seiten des Verletzten übergehen, welche von der bisher zuständigen BG zu beachten waren (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 15/90, RdNr. 20, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit für einen Versicherungsfall nach

    Vielmehr beinhalten diese Vorschriften Regelungen, welche unmittelbar nur unter den beteiligten Versicherungsträgern gelten und keine Mitwirkungsrechte des Versicherten betreffen, der einen gesetzlichen Wechsel der Zuständigkeit nicht verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 15/90 - juris).

    Ein Eingriff in seine Rechtsposition anlässlich des mit der Überweisung akzessorischen Übergangs der Unfalllast ist überhaupt nur erlaubt, wenn das Gesetz ihn ausdrücklich zulässt (BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990, a.a.O.; Beschluss vom 23. August 1989, s.o.).

  • SG Osnabrück, 20.09.2013 - S 19 U 145/11
    Sie wies auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 1990 - Az.: 2 RU 15/90) hin, wonach mit einer wirksamen Überweisung eines Unternehmens an eine andere BG nur die Entschädigungslasten in dem bis dahin festgestellten Umfang übergingen.

    Jedoch hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 29. November 1990 (Az.: 2 RU 15/90) ausgeführt, dass es dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 649, 669 RVO entspricht, dass der Versicherte vom Zeitpunkt der wirksamen Überweisung des Unternehmens an die Haftungs- und Gefahrengemeinschaft des übernehmenden Unfallversicherungsträgers eintritt.

    Diese Rechtsfolge kann sich daher für den Berechtigten - wie im vorliegenden Fall - dann günstiger auswirken, wenn bei der Unfalllast übernehmenden Berufsgenossenschaft eine höhere JAV-Höchstgrenze gilt (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 29. November 1990, Az.: 2 RU 15/90), da dann zukünftige Rentenanpassungen höher ausfallen können.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2015 - L 14 U 174/13
    Zur Begründung verwies er auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 1990 - 2 RU 15/90 -, Juris).
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